Behandlungsbedingungen (AGB)

Physiotherapie Mix
Maximilian Mix
Bahnhofstraße 23c
24937 Flensburg

 

1. Geltungsbereich

Diese Behandlungsbedingungen gelten für Verträge zwischen Physiotherapie Mix und Patientinnen und Patienten über physiotherapeutische Behandlungen und ergänzende Selbstzahlerleistungen, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

 

2. Vertragsschluss und Einbeziehung dieser Bedingungen

(1) Ein Behandlungsvertrag kommt durch die übereinstimmenden Erklärungen der Praxis und des Patienten zustande. Die konkrete Art des Vertragsschlusses richtet sich nach dem jeweiligen Buchungs- und Kommunikationsweg.

(2) Bei einem Online-Vertragsschluss werden diese Bedingungen nur einbezogen, wenn vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, der Patient zumutbar von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen und sie speichern kann und ihrer Geltung zustimmt.

(3) Wird online eine verbindliche entgeltliche Buchung angeboten, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Die Schaltfläche, mit der die verbindliche Zahlungspflicht ausgelöst wird, wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eindeutig beschriftet. Soweit die Buchungsseite lediglich eine unverbindliche Terminanfrage ermöglicht, wird dies im Buchungsprozess ausdrücklich kenntlich gemacht.

(4) Elektronische Eingaben können vor Absenden der Buchung mit den im Buchungssystem vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten überprüft und berichtigt werden. Eine elektronische Eingangs- oder Buchungsbestätigung wird an die angegebene Kontaktadresse übermittelt, soweit das eingesetzte System dies vorsieht.

 

3. Medizinische Aufklärung und Einwilligung

(1) Die Zustimmung zu diesen Behandlungsbedingungen ersetzt nicht die medizinisch erforderliche Einwilligung in eine konkrete Behandlungsmaßnahme.

(2) Vor einer Behandlungsmaßnahme erfolgt die erforderliche Aufklärung nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Einwilligung wird behandlungsbezogen eingeholt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(3) Ist ein Patient nicht selbst einwilligungsfähig, richtet sich die Einwilligung nach den gesetzlichen Vertretungs- und Einwilligungsregeln.

 

4. Zusammenarbeit und Mitwirkung

(1) Der Patient informiert die Praxis wahrheitsgemäß über für die Behandlung wesentliche gesundheitliche Umstände und relevante Veränderungen, soweit dies für eine sichere und sachgerechte Behandlung erforderlich ist.

(2) Therapeutische Empfehlungen und Eigenübungen werden erläutert. Die Entscheidung über deren Durchführung verbleibt beim Patienten; ein bestimmter Therapieerfolg wird nicht geschuldet.

(3) Unerwartete Beschwerden oder erhebliche Verschlechterungen sollen der Praxis unverzüglich mitgeteilt werden. Bei akuten medizinischen Notfällen ist der ärztliche Notdienst bzw. der Rettungsdienst in Anspruch zu nehmen.

 

5. Dokumentation und Patientenakte

(1) Die wesentlichen Behandlungsinformationen werden nach den gesetzlichen Vorgaben in der Patientenakte dokumentiert und grundsätzlich mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit keine längere gesetzliche Frist eingreift.

(2) Der Patient hat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Einsicht in die Patientenakte. Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt; für weitere Abschriften können Kosten nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.

 

6. Vergütung und wirtschaftliche Aufklärung

(1) Behandlungen erfolgen auf Grundlage einer gültigen Heilmittelverordnung oder als zulässige Selbstzahlerleistung. Die Praxis informiert vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten, soweit eine vollständige Übernahme durch Dritte nicht gesichert ist oder gesetzlich eine wirtschaftliche Aufklärung erforderlich ist.

(2) Gesetzlich Versicherte leisten die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame Befreiung nachgewiesen wird. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% der Kosten der verordneten Heilmittel zuzüglich 10€ je Heilmittelverordnung. Die jeweils geltenden Vergütungssätze und daraus resultierenden Zuzahlungsbeträge finden Sie hier:

https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/12/physiotherapie-gkv-preise-ab-01-01-26.pdf

Die Zuzahlung wird mit Beginn der Behandlung fällig und ist spätestens nach Aufforderung durch die Praxis zu entrichten. Die Praxis rechnet erstattungsfähige Leistungen im Übrigen nach den jeweils anwendbaren Regelungen mit dem Kostenträger ab.

(3) Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler richtet sich die Vergütung nach der vor Behandlungsbeginn vereinbarten Honorarvereinbarung bzw. Preisliste. Privat zu zahlende physiotherapeutische Leistungen werden auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste mit dem dort ausgewiesenen 2-fachen Steigerungssatz berechnet. Die jeweils gültige Preisliste finden Sie hier:

https://thevea.de/wp-content/uploads/2025/12/physiotherapie-privatpreise-gkv-steigerungssaetze-ab-01.01.26.pdf

Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welcher Höhe ein Versicherer oder eine Beihilfestelle erstattet.

(4) Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

7. Termine, Absagen und Ausfallvergütung

(1) Die Praxis ist als Bestellpraxis organisiert. Vereinbarte Termine werden grundsätzlich ausschließlich für den jeweiligen Patienten freigehalten.

(2) Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Erklärung bei der Praxis.

(3) Bei einer späteren Absage oder einem Nichterscheinen kann die Praxis unter den gesetzlichen Voraussetzungen die vereinbarte Vergütung verlangen, insbesondere wenn sich der Patient im Annahmeverzug befindet und die freigewordene Behandlungszeit nicht anderweitig genutzt werden konnte. Die Höhe des Ausfallhonorars orientiert sich an der Vergütung, die für die entsprechende Behandlung nach den jeweils geltenden Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist.
Die jeweils geltenden Vergütungssätze finden Sie hier.
Ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb bzw. ein böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb werden nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet.

(4) Eine Ausfallvergütung fällt nicht an, soweit der Patient die Verhinderung nicht zu vertreten hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs aus anderen Gründen nicht vorliegen. Der Patient kann entsprechende Umstände darlegen.

(5) Muss die Praxis einen Termin absagen oder verschieben, wird möglichst zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Terminabsagen und Terminverschiebungen seitens der Praxis werden grundsätzlich in elektronischer Form an die vom Patienten angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

8. Haftung

Die Praxis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für mitgebrachte Gegenstände besteht eine Haftung ebenfalls nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Patienten werden gebeten, entbehrliche Wertgegenstände nicht zu Behandlungsterminen mitzubringen.

 

9. Laufzeit und Beendigung des Behandlungsverhältnisses

(1) Der jeweilige Behandlungsvertrag besteht für die vereinbarte Behandlung bzw. Behandlungsserie. Der Patient kann das Behandlungsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften jederzeit beenden; bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

(2) Die Praxis kann die weitere Behandlung aus sachlichen und berufsrechtlich vertretbaren Gründen beenden, insbesondere wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, eine für die sichere Behandlung erforderliche Mitwirkung trotz Hinweises verweigert wird, erhebliche Zahlungsrückstände bestehen oder eine Fortsetzung aus organisatorischen oder therapeutischen Gründen nicht verantwortet werden kann. Soweit medizinisch erforderlich und zumutbar, wird auf eine angemessene Anschlussversorgung hingewirkt.

 

10. Organisatorische Hinweise

(1) Zu Terminen sollen die für die Behandlung erforderlichen Unterlagen (z. B. medizinische Befunde wie Arztberichte, Röntgen- oder MRT-Bilder) und - soweit von der Praxis vorgesehen - ein ausreichend großes, frisches Handtuch mitgebracht werden.

(2) Behandlungszeiten können organisatorisch notwendige Zeiten für An- und Auskleiden, Terminabsprachen und Dokumentation umfassen, soweit dies mit den jeweils geltenden Abrechnungs- und Leistungsregeln vereinbar ist.

(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Kartenzahlung. Akzeptiert werden die gängigen Debit- und Kreditkarten sowie mobile Zahlungen. Eine Zahlung per Überweisung ist nach vorheriger Absprache mit der Praxis möglich. Barzahlung wird nicht angeboten.

(4) Rechnungen und Quittungen werden grundsätzlich in elektronischer Form an die vom Patienten angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist.

 

11. Änderungen und Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Änderungen dieser Bedingungen gelten für künftige Vertragsschlüsse in der jeweils wirksam einbezogenen Fassung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: 27.09.2026

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